title
blockHeaderEditIcon
Schoenwald GmbH - München
slogan
blockHeaderEditIcon
Werterhaltung ist unsere Sache
social-menu
blockHeaderEditIcon

Wärmedämmung

Entwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Entwicklung der Energieeinsparverordnung

EnEV 2009 Änderungen

  • Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30%
  • Einführung eines alternativen Berechnungsverfahrens für Wohngebäude "Vereinfachtes Verfahren" wird duch Referenzgebäude ersetzt
  • Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme ab 50 qm Nutzfläche
  • Der Höchstwert für die energetische Qualität der Gebäudehülle Transmissionswärmeverlust HT über den Gebäudetyp. Freistehendes Einfamilienhaus größer oder kleiner als 350 qm, einseitig angebautes Wohngebäude, sonstige Wohngebäude und Erweiterung und Ausbauten. Bisher über das A/Ve Verhältnis.

EnEV 2009

Änderungen an Bauteilen (Gebäuden)

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau und Sanierung um ca. 30%
  • Bei Putzausbesserungen über 10% der Bauteilfläche muss das Bauteil gedämmt werden, wenn U-Wert der Wand mehr als 0,9 W/(m²K) beträgt. z.B. 1991 porosierter Ziegel d= 30 cm mit Normalmörtel und Mörteltaschen

    U = 0,99 W/(m²K)
     
  • Bei Änderungen an Bauteilen
  • U-Wert max. für Außenwände 0,24 W/(m²K)

    z.B. 12 cm WLG 0,35 U = 0,23 W/(m²K)
     
  • U-Wert max. für Fenster 1,3 W/(m²K)

EnEV 2009

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

  • Heizkesselaustausch älter als 1. Oktober 1978
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Dämmung der obersten Geschossdecke U-Wert von 0,24 W(m²K) bis 31.12.2012
  • Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen älter als 30 Jahre
Wichtig: Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen eingehalten wurden. Wird der Pflicht nicht nachgekommen, wird die nach Landesrecht zuständige Behörde über den Sachverhalt unterrichtet.

Dokumentation von Maßnahmen

  • Unternehmererklärung:
    Nach Änderung an Anlagentechnik oder Außenbauteile ist dem Bauherrn oder Eigentümer schriftlich zu bestätigen, dass die geänderten Bauteile der EnEV09 entsprechen.
    Die Unternehmererklärung ist vom Bauherrn oder Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
  • Eigentümererklärung:
    Wurden Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt, reicht die Angabe des Eigentümers über die Art und den Zeitpunkt des Abschlusses der durchgeführten Maßnahme.

Auswirkungen für den Unternehmer

Will der Bauherr trotz intensivster Beratung durch den Malerbetrieb bewusst von den Vorgaben der EnEV abweichen, sollte der Maler unverzüglich schriftlich Bedenken anmelden.

Für die Einhaltung der EnEV-Vorschriften ist nämlich nicht mehr nur der Bauherr, sondern ab dem 1. Oktober 2009 auch der ausführende Betrieb mit verantwortlich.

Im Klartext heißt das: Wer die EnEV nicht beachtet – sei es der Bauherr und/oder der Malerbetrieb – der handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Energieausweis

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Wärmeverluste

Durchschnittliche Wärmeverluste an einem Einfamilienhaus

Nachrüstverpflichtung bis 31.12.2011

Nachrüstverpflichtung bis 31.12.2011!

Fortsetzung Wärmedämmung EnEV 2009 >>

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*